kummerlöw - anwaltskanzlei
Wir lösen Rechtsprobleme.

+++Artikelserie Vertragsrecht+++

 

Im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen bestehen sowohl bei den Behörden als auch bei den beteiligten Unternehmen zahlreiche Unsicherheiten hinsichtlich der korrekten Vertragsabwicklung. Die Erfahrungen aus der Rechtsberatung bestätigen dies. Angesichts der ständig wachsenden Regelungsdichte und einer sich ständig erweiternden Rechtsprechung ist es auch schwierig, in Einzelfragen immer die richtige Lösung zu finden.

 

Hierzu hat die Artikelserie, die im „Wirtschaftsdienst“, dem Journal der IHK Dresden von März 2002 bis November 2003 veröffentlicht wurde, einen unterstützenden Beitrag geleistet. Es werden einzelne Probleme aufgegriffen und mögliche Lösungen aufgezeigt. Dabei kann das jeweils dargestellte Thema selbstverständlich nicht den anwaltlichen Rat oder eine individuelle Weiterbildung ersetzen.

 

Sie können jeden Artikel der Serie in der Menüleiste oben direkt ansteuern.

 

 

 

+++neue Schwellenwerte im Vergaberecht+++

 

Die EU- Kommission senkt ab 01.01.2010 die Schwellenwert, die für die Anwendung des Vergaberechtsschutzes und der damit verbundenen Verfahrens- und Formvorschriften für Ausschreibungen gelten. Diese Reduzierung erfolgte im Rahmen einer alle zwei Jahre durchzuführenden Überprüfung. 

 

Die von der Kommission der Europäischen Union festgelegten wichtigen Schwellenwerte für die Anwendung des europäischen Vergaberechts sind auf:

 

4.845.000,00 Euro für Bauvergaben (bisher 5.150.000,00 Euro)

und

193.000,00 Euro für andere Dienst- und Lieferleistungen (bisher 206.000,00 Euro)

 

gesunken.

 

Die Anpassung erfolgte durch eine Verordnung Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30.11.2009 (ABl. EU Nr. L 314 vom 01.12.2009, S. 64).

 

Die geänderten Schwellenwerte sind ab dem 01.01.2010 anzuwenden. Um europarechtskonforme Vergaben durchzuführen, sind die Schwellenwerte auch ohne Anpassung der deutschen Vergabeverordnung VgV zu berücksichtigen.

 

 

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