Anwälte erfüllen alle Standards für qualifizierte Schuldner- und Insolvenzberatung
In der Debatte um die neue Förderrichtlinie des Landes zur Schuldner- und Insolvenzberatung warnt die Rechtsanwaltskammer Sachsen vor einer Schieflage in der Diskussion und einseitiger, interessengeleiteter Kritik. „An oberster Stelle muss die kompetente Beratung des Schuldners liegen. Hier leisten Schuldnerberatungsstellen bisher wichtige Arbeit. Problematisch wird es, wenn diese aufgrund ihrer staatlichen Förderung gezwungen sind, primär Insolvenzen statt anderer Lösungen zu empfehlen,“ erklärt Vizepräsident Roland Gross. Grundsätzlich sei es richtig, Qualitätsstandards für die Beratung von Schuldnern zu definieren.
„Die Schuldner- und Insolvenzberatung ist rechtlich äußerst komplex. Ziel muss es immer sein, dem Schuldner einen optimalen Weg aus seiner Schuldenfalle aufzuzeigen – und dabei öffentliche Mittel zur Beratung effizient einzusetzen“, so Gross. Sowohl die Schuldnerberatungsstellen als auch Rechtsanwälte verfügten über spezielles Wissen in diesem Bereich. Die klassische Schuldnerberatung durch karitative Organisationen könne jedoch nicht alle rechtlichen Aspekte umfassend abdecken, daher erfordert eine optimale Beratung oft auch ergänzenden anwaltlichen Rat.
„Unser Vorteil gegenüber karitativen Schuldnerberatungsstellen ist unsere Unabhängigkeit von jeder fremden Beeinflussung. Deshalb können Rechtsanwälte auch maßgeschneidert den Schwerpunkt auf Schuldner- oder Insolvenzberatung legen. Zudem unterliegen Rechtsanwälte der Schweigepflicht und verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung“, erläutert der Vizepräsident. Trotz unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen in der Beratung der Rechtssuchenden müsse sehr deutlich gesehen werden, dass Schuldnerberatungsstellen unersetzbar sind. Eine Beschränkung ihrer Arbeit treffe in Not befindliche Bürger und sei deshalb abzulehnen.